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Infos zur zukünftigen Nutzung von Funkfrequenzen für Drahtlosmikrofone PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 17. März 2010 um 16:03 Uhr

Die „Verwaltungsvorschrift nicht öffentlicher mobiler Landfunk“ (VVNÖML) wurde geändert.

Der Zugang zu den Übertragungsfrequenzen wurde seitens der Bundesnetzagentur zum 03.03.2010 neu geordnet.

Ergebnisse:

- UHF-Band bleibt den Drahtlosen Mikrofonen erhalten.

- Änderungen für drahtlose Mikrofone und In-Ear Monitorsysteme

- Aktuelle UHF Frequenzzuteilung bleibt vorerst in Kraft

Mehr Infos: Verwaltungsvorschrift nicht öffentlicher mobiler Landfunk (PDF, 90 kB)
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 17. März 2010 um 16:06 Uhr