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Infos zur zukünftigen Nutzung von Funkfrequenzen für Drahtlosmikrofone |
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Mittwoch, 17. März 2010 um 16:03 Uhr |
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Die „Verwaltungsvorschrift nicht öffentlicher mobiler Landfunk“ (VVNÖML) wurde geändert.
Der Zugang zu den Übertragungsfrequenzen wurde seitens der Bundesnetzagentur zum 03.03.2010 neu geordnet.
Ergebnisse:
- UHF-Band bleibt den Drahtlosen Mikrofonen erhalten.
- Änderungen für drahtlose Mikrofone und In-Ear Monitorsysteme
- Aktuelle UHF Frequenzzuteilung bleibt vorerst in Kraft
Mehr Infos: Verwaltungsvorschrift nicht öffentlicher mobiler Landfunk (PDF, 90 kB)
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 17. März 2010 um 16:06 Uhr |